Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison einzureichen.
Mit der Samenbestellung ist die Anzahlung der Decktaxe fällig. Neukunden erhalten nur Samen bei erfolgter Anzahlung. Die Kosten des Samenversands werden dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt. Versand an Wochenenden und Feiertagen sind ggf. nach vorheriger Absprache möglich. Die Versandcontainer inklusive Kühlakkus müssen umgehend zurückgesendet werden, ansonsten werden diese mit 25,00 € in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine Dosis Frisch- oder Gefriersperma für eine folgende Rosse erst dann erhältlich ist, wenn die fällige Anzahlung des Deckgeldes geleistet worden ist.
Der Züchter verpflichtet sich, vor der ersten Besamung anzugeben, ob ein Embryotransfer vorgenommen werden soll. Sollte dies sein, müssen auch die vollständigen Daten der Empfängerstute angegeben werden.
Der Züchter ist verpflichtet, vor dem 1. September den letzten Samenverwendungsnachweis zurückzuschicken, mit einem Vermerk über Trächtigkeit bzw. Nicht- Trächtigkeit der Stute. Bei Nicht-Trächtigkeit muss zum 01. September eine Bescheinigung des Tierarztes vorliegen.
Ansonsten ist der Restbetrag des Deckgeldes fällig. Bei nicht fristgerechter Meldung ist die Restzahlung des Deckgeldes fällig!
Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst angerechnet werden.
Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen.