Deckbedingungen

Die EU Hengst- und Besamungsstation Gut Osterrade ist als Deckstation nach den
neuesten EU-Richtlinien anerkannt.

Züchter, die Samen von Hengsten der Besamungsstation bestellen, erkennen die folgenden allgemeinen Deck- und Geschäftsbedingungen an:

Die Decksaison beginnt am 15. Februar und endet am 15. August.
Besamungszeiten nach Absprache.

Falls Sie einen Samenversand wünschen, benachrichtigen Sie uns bitte am Vortag der Besamung telefonisch, per Email oder über unser Bestellformular im Internet bis spätestens 9:30 Uhr.

Bei Ihrer Bestellung benötigen wir folgende Angaben:

 

– gewünschter Hengst

– Name und Adresse des Stutenhalters

– genaue Versandanschrift

– Name, Abstammung und Lebensnummer der Stute

– Zuchtverband

– Name besamenden Tierarztes/ Verwenders

Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison einzureichen.
Mit der Samenbestellung ist die Anzahlung der Decktaxe fällig. Neukunden erhalten nur Samen bei erfolgter Anzahlung. Die Kosten des Samenversands werden dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt. Versand an Wochenenden und Feiertagen sind ggf. nach vorheriger Absprache möglich. Die Versandcontainer inklusive Kühlakkus müssen umgehend zurückgesendet werden, ansonsten werden diese mit 25,00 € in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine Dosis Frisch- oder Gefriersperma für eine folgende Rosse erst dann erhältlich ist, wenn die fällige Anzahlung des Deckgeldes geleistet worden ist.

Der Züchter verpflichtet sich, vor der ersten Besamung anzugeben, ob ein Embryotransfer vorgenommen werden soll. Sollte dies sein, müssen auch die vollständigen Daten der Empfängerstute angegeben werden.

Der Züchter ist verpflichtet, vor dem 1. September den letzten Samenverwendungsnachweis zurückzuschicken, mit einem Vermerk über Trächtigkeit bzw. Nicht- Trächtigkeit der Stute. Bei Nicht-Trächtigkeit muss zum 01. September eine Bescheinigung des Tierarztes vorliegen.
Ansonsten ist der Restbetrag des Deckgeldes fällig. Bei nicht fristgerechter Meldung ist die Restzahlung des Deckgeldes fällig!

Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst angerechnet werden.
Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und erst danach eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann. Der Deckeinsatz vor vollständiger Ablegung der Leistungsprüfung erfolgt auf Risiko des Züchters.

 

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Besamung 340,- EURO +7% MwSt.
Restbetrag fällig bei Trächtigkeit am 01.09.2024.

Fromberger Zucht- und Sportpferde GmbH
HypoVereinsbank Filiale Rendsburg
IBAN: DE612 003 00000 6367 360 27
BIC: HYVEDEMM300
Finanzamt Kiel
Steuer-Nr. 20/292/48886
UST-IdNr.: DE266610500

Gefriersamen: Nicht verwendete Straws müssen zu uns zurückgeschickt werden!
Die Anzahl der zu verwendenden Straws pro Besamung kann zwischen den Hengsten variieren. Jede Dosis hat aber die exakte Spermienzahl für eine Besamung. Der gesamte Samen bleibt in unserem Eigentum. Der Verkauf von nicht verwendeten Straws ist verboten. Der Kunde erklärt sich bereit, eine zusätzliche Decktaxe für jeden verwendeten oder nicht verwendeten Straw zu bezahlen, der nicht an uns zurückgeschickt worden ist! Das Teilen bzw. Splitten von Besamungsportionen und Straws ist strengstens verboten!

 

Mit der Bestellung und Abnahme von Sperma erklärt sich der Stutenhalter mit den Deck- und Zahlungsbedingungen einverstanden.

 

Gerichtsstand ist Rendsburg.